Mitteilung des Kreisordnungsamtes des Landratsamtes Meißen

über die Anordnung der Vertretung gem. § 11 Abs. 3 Satz 2 SchfHwG für den Kehrbezirk 14 6 27-09 Zeithain mit Wirkung zum 27.08.2026.

Es wird angeordnet, dass der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger Dennis Möllers die Vertretung für den Kehrbezirk 14 6 27-09 Zeithain wahrnimmt.

Die Ortschaften und Straßenzüge des Kehrbezirks 14 6 27-09 Zeithain, für welche der o. g. bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit der Vertretung betraut ist, kann im Kreisordnungsamt eingesehen sowie der beigefügten Übersichtskarte entnommen werden.

Die Anordnung der Vertretung ist befristet und endet mit der Neubestellung eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers durch die Landesdirektion Sachsen, sowie dessen anschließende Tätigkeitsaufnahme für den Kehrbezirk 14 6 27-09 Zeithain; spätestens jedoch mit Ablauf des 30. November 2026.

Für eventuelle Rückfragen steht das Kreisordnungsamt, SG Ordnungs-/Gewerberecht, gern zur Verfügung (Telefon 03521/725 1445).


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